Ein Sicherheitsbetrieb, der rund um die Uhr besetzt ist, verlangt Nachtarbeit. Das ist der Teil des Berufs, über den in Vorstellungsgesprächen am wenigsten gesprochen wird und der am häufigsten darüber entscheidet, ob jemand nach drei Jahren noch dabei ist. Dieser Text beschreibt die rechtlichen Ansprüche, die gesundheitliche Seite und die Merkmale, an denen sich ein erträgliches Schichtmodell erkennen lässt.
Die Begriffe des Arbeitszeitgesetzes
Drei Definitionen entscheiden darüber, welche Ansprüche Sie haben.
Nachtzeit ist nach § 2 Abs. 3 ArbZG die Zeit von 23 bis 6 Uhr. Nachtarbeit ist nach § 2 Abs. 4 jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfasst. Nachtarbeitnehmer ist nach § 2 Abs. 5, wer aufgrund seiner Arbeitszeitgestaltung normalerweise Nachtarbeit in Wechselschicht zu leisten hat oder Nachtarbeit an mindestens 48 Tagen im Kalenderjahr leistet.
Die dritte Definition ist die wichtige: An ihr hängen die besonderen Schutzvorschriften. Wer nur gelegentlich eine Nachtschicht übernimmt, fällt nicht darunter; wer im Turnus arbeitet, in aller Regel schon.
Was Ihnen zusteht
Arbeitszeit. Die werktägliche Arbeitszeit der Nachtarbeitnehmer darf nach § 6 Abs. 2 ArbZG acht Stunden nicht überschreiten; sie kann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von vier Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Der Ausgleichszeitraum ist damit kürzer als bei der allgemeinen Regelung des § 3 ArbZG.
Ruhezeit. Nach § 5 ArbZG ist nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden einzuhalten. Das ist die Vorschrift, an der Schichtpläne mit schnellen Wechseln scheitern – und an der auch Rufbereitschaft scheitern kann, wenn ein Einsatz die Ruhezeit unterbricht; siehe Rufbereitschaft und Arbeitszeitrecht.
Arbeitsmedizinische Untersuchung. Nach § 6 Abs. 3 ArbZG haben Nachtarbeitnehmer das Recht, sich vor Beginn der Beschäftigung und danach in regelmäßigen Zeitabständen von nicht weniger als drei Jahren arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen; nach Vollendung des 50. Lebensjahres jährlich. Die Kosten hat der Arbeitgeber zu tragen. Das ist ein Anspruch und keine Pflicht – nutzen Sie ihn; die Untersuchung ist der einzige regelmäßige Blick von außen auf das, was die Schicht mit Ihnen macht.
Umsetzung auf einen Tagesarbeitsplatz. § 6 Abs. 4 ArbZG gibt einen Anspruch auf Umsetzung, wenn nach arbeitsmedizinischer Feststellung die weitere Nachtarbeit die Gesundheit gefährdet, wenn ein Kind unter zwölf Jahren im Haushalt lebt, das nicht anders betreut werden kann, oder wenn ein pflegebedürftiger Angehöriger zu versorgen ist – soweit dem keine dringenden betrieblichen Erfordernisse entgegenstehen.
Ausgleich. § 6 Abs. 5 ArbZG bestimmt: Soweit keine tariflichen Ausgleichsregelungen bestehen, hat der Arbeitgeber für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren. Was angemessen ist, sagt das Gesetz nicht; wo ein Tarifvertrag gilt, steht es dort. Die Verhandlungsseite steht unter Rufbereitschaft vergüten.
Die gesundheitliche Seite, nüchtern
Nachtarbeit verlangt vom Körper, gegen den eigenen Tagesrhythmus zu arbeiten. Die Internationale Agentur für Krebsforschung hat Schichtarbeit, die mit einer Störung dieses Rhythmus verbunden ist, als wahrscheinlich krebserzeugend für den Menschen eingestuft. Daneben stehen die Wirkungen, die jeder Schichtarbeiter kennt: gestörter und verkürzter Schlaf, Magen-Darm-Beschwerden, und die Schwierigkeit, ein soziales Leben mit einem wechselnden Plan zu vereinbaren.
Das ist kein Grund, den Beruf nicht zu ergreifen – es ist ein Grund, die Bedingungen zu prüfen, den Untersuchungsanspruch zu nutzen und eine Grenze zu setzen, wie lange man das machen will. Wer den Sicherheitsbetrieb als Einstieg plant, sollte den Ausstieg gleich mitplanen; die Wege dorthin stehen unter Laufbahn im Sicherheitsbetrieb.
Zur psychischen Seite kommt im Sicherheitsbetrieb eine Besonderheit: die Dauerbereitschaft für Meldungen, die meist nichts bedeuten, und die Erwartung, den einen Fall zu erkennen, der etwas bedeutet. Das hat eigene Folgen und steht unter Alarmmüdigkeit und Belastung.
Woran man ein erträgliches Schichtmodell erkennt
Schichtpläne sind nicht gleich belastend. Fragen Sie im Gespräch nach den folgenden Punkten – sie sind alle ohne Weiteres zu beantworten, und wer ausweicht, sagt damit auch etwas:
- Drehrichtung und Länge der Blöcke. Wie viele Nachtschichten liegen hintereinander, und in welcher Reihenfolge wechseln Früh, Spät und Nacht?
- Vorlauf des Plans. Wie viele Wochen im Voraus steht der Dienstplan, und wie oft wird er geändert? Planbarkeit ist der Faktor, der das Privatleben rettet oder zerstört.
- Freie Tage nach dem Nachtblock. Wie viele, und sind sie zusammenhängend?
- Besetzung je Schicht. Alleinarbeit in der Nacht ist etwas anderes als zu zweit, fachlich wie menschlich.
- Vertretung bei Krankheit. Wer springt ein, und wie oft ist das im letzten Jahr passiert? Ein Modell, das nur bei Vollbesetzung funktioniert, funktioniert nicht.
- Pausenregelung. Die Ruhepausen des § 4 ArbZG gelten auch nachts; in einem Betrieb, der durchgehend besetzt sein muss, braucht es dafür eine ausdrückliche Regelung.
- Übergaben. Sind sie eingeplant und bezahlt, oder finden sie in der eigenen Zeit statt?
Die Varianten, die es im Sicherheitsbetrieb gibt
Nicht jede Stelle in diesem Bereich bedeutet Nachtschicht. Vier Modelle sind verbreitet, und die Unterschiede sind erheblich:
Voller Schichtbetrieb im eigenen Haus. Drei Schichten, sieben Tage, eigenes Personal. Die anspruchsvollste Form, meist nur in großen Häusern und bei Dienstleistern.
Tagbetrieb mit Rufbereitschaft in der Nacht. Die häufigste Lösung in mittleren Häusern. Weniger Nachtarbeit, dafür die Unruhe der Bereitschaft und Einsätze, die die Ruhezeit unterbrechen.
Übergabe an einen Dienstleister außerhalb der Bürozeiten. Der eigene Betrieb arbeitet tagsüber, nachts übernimmt ein externer Betrieb die Erstauswertung und ruft im Ernstfall an. Für Beschäftigte die angenehmste Form, fachlich mit dem Preis, dass man die Nachtfälle nur aus Berichten kennt.
Verteilter Betrieb über Zeitzonen. Bei internationalen Unternehmen und großen Dienstleistern: Jede Region arbeitet tagsüber und übergibt. Fachlich reizvoll, verlangt aber Englisch und die Bereitschaft zu Übergaben mit Kollegen, die man nie trifft.
Fragen Sie in der Bewerbung ausdrücklich, welches Modell gilt und ob ein Wechsel zwischen ihnen möglich ist. In vielen Häusern existieren mehrere nebeneinander.
Was Sie selbst tun können
Die Empfehlungen der Arbeitsmedizin sind seit Jahrzehnten ähnlich und lassen sich in wenigen Sätzen zusammenfassen: für den Schlaf am Tag einen abgedunkelten, ruhigen Raum herrichten und feste Zeiten einhalten; die schwerste Mahlzeit nicht in die Nacht legen; koffeinhaltige Getränke nicht in der zweiten Nachthälfte; nach dem letzten Nachtdienst nicht sofort in den Tagesrhythmus zurückspringen, sondern schrittweise; und Bewegung nicht dem Zufall überlassen.
Dazu kommt eine organisatorische Empfehlung, die im Sicherheitsbetrieb besonders zählt: Verabreden Sie mit dem Umfeld feste Zeiten, in denen Sie nicht erreichbar sind. Wer nach der Nachtschicht das Telefon neben das Bett legt, verliert den Schlaf zweimal.
Den Schichtplan lesen
Ein Schichtplan ist ein Dokument, und man kann ihn prüfen wie einen Vertrag. Sieben Punkte, die man vor der Zusage sehen sollte – am besten an einem echten Plan der letzten drei Monate und nicht an einem Muster:
Der Vorlauf. Wie viele Wochen im Voraus steht er fest, und wie oft wurde er nachträglich geändert?
Die Blocklänge. Wie viele Nachtschichten liegen hintereinander, und wie viele freie Tage folgen?
Die Drehrichtung. Wechselt der Plan vorwärts – Früh, Spät, Nacht – oder rückwärts? Die Vorwärtsfolge gilt in der Arbeitswissenschaft als verträglicher.
Die Tauschregeln. Wer darf mit wem tauschen, wer genehmigt, und wie kurzfristig?
Feiertage und Ferien. Wie werden sie verteilt, und gibt es eine Regel oder eine Gewohnheit?
Die Besetzung. Wie viele Personen je Schicht, und was passiert bei einem Ausfall?
Die Übergabe. Ist sie in der Schichtzeit eingeplant oder findet sie davor statt?
Ein Haus, das diese Angaben nicht zeigen will, hat entweder keinen verlässlichen Plan oder einen, der ihm unangenehm ist. Beides ist eine brauchbare Auskunft vor der Unterschrift.
Was der Betrieb tun muss
Die Gestaltung der Arbeitszeit ist keine Privatsache. § 6 Abs. 1 ArbZG verpflichtet den Arbeitgeber, die Arbeitszeit der Nacht- und Schichtarbeitnehmer nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit festzulegen. Dazu kommt die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz, die auch psychische Belastungen einschließt.
Wo ein Betriebsrat besteht, hat er bei der Lage der Arbeitszeit und bei Schichtplänen mitzubestimmen. Das ist für Beschäftigte der wirksamste Hebel: Ein einzelner Beschäftigter setzt einen Schichtplan selten durch, ein Gremium schon. Wo es keinen Betriebsrat gibt, bleibt die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt der naheliegende Ansprechpartner.
Wer eine Stelle mit Schichtbetrieb annimmt, sollte den Schichtplan vor der Unterschrift sehen, nicht danach. Die weiteren Fragen dazu stehen unter Vorstellungsgespräch; welche Stellen ohne Nachtarbeit auskommen, zeigen die offenen Stellenangebote.
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